Rentenberatung

"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen."

(Bundestagsdrucksache 8/4277)

Obwohl die Bedeutung der Rentenberater seit geraumer Zeit sogar vom Bundestag anerkannt ist, gilt unser Berufstand in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch als "Geheimtipp".

Zunächst möchte ich darstellen, was ich nicht bin:

  • ich bin kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung
  • ich bin kein Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens

 

Als Rentenberaterin bin ich vielmehr:

  • geprüft und gerichtlich zugelassen
  • eine unabhängige Vertreterin der Interessen meiner Mandanten
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet

Meine Tätigkeit erstreckt sich von der ersten Beratung, über Antragstellungen, Widersprüchen, Klagen und Berufungen, bis zur Überprüfung der erteilten Bescheide.

In diesem Rahmen bin ich Ansprechpartner von Arbeitnehmern, Selbständigen, Freiberuflern, Existenzgründern, Unternehmen/Personalabteilungen.

Als Prozessagentin vertrete ich Sie persönlich vor den Sozialgerichten und vor dem Bayerischen Landessozialgericht.

Auch Rentenhochrechungen und Rentenschadengutachten werden von mir gefertigt.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten. Gerade im Bereich des Sozialrechtes ist dies unumgänglich. Die Verbindungen zwischen den einzelnen Versicherungsträgern sind häufig verwirrend und undurchschaubar. Gerade in Zeiten großer physischer und psychischer Belastung ist dies für Betroffene unerträglich.

Meine Aufgabe ist es, Klarheit zu schaffen und einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Sobald eine Vollmacht für meine Kanzlei erteilt wird, senden die Sozialleistungsträger den Schriftverkehr über mich. Die Überwachung von Fristen und die Vorbereitung notwendiger Formblätter sind für mich eine Selbstverständlichkeit. Begründungen erstelle ich grundsätzlich nach vorheriger Akteneinsicht.

Als Rentenberater bin ich Ansprechpartner für sämtliche Leistungs- und Beitragsbereiche der oben genannten Versicherungsträger. Hierbei arbeite ich vernetzt mit Ärzten, Gutachtern, Steuerberatern und Anwälten.

Als Mitglied des Bundesverbandes der Rentenberater nehme ich regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen teil.

Übrigens:  Die Berufsbezeichnung "Rentenberater" darf nur von Erlaubnisinhabern und registrierten Personen geführt  werden.